Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
4. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorbemerkung §§ 158 bis 175 BewG
Vorbemerkung zu der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer nach §§ 158 – 175 BewG ab
I. Vorgaben aus dem Beschluss des BVerfG
1Nach Auffassung des BVerfG kann der gemeine Wert nach verschiedenen Methoden ermittelt werden. Hierfür soll bei Betriebsvermögen die Ertragswertmethode unter Berücksichtigung des Substanzwerts vorherrschend sein. Der Wert des gesamten Betriebsvermögens wird dabei ermittelt, in dem aufgrund einer Prognose künftig erzielbare Ertrag mittels eines Kapitalisierungszinssatzes auf den Bewertungsstichtag abgezinst wird, wobei sich der Zinssatz nach einer Vergleichskapitalanlage bestimmt. Die Methode geht davon aus, dass ein potentieller Käufer den Kaufpreis danach bemessen würde, wie viel Kapital er anderweitig anlegen müsste, um denselben Ertrag zu erwirtschaften. Aber auch wenn der Wert des Betriebs sich in erster Linie nach den erzielten Erträgen bestimmt, bedarf es einer generellen Orientierung an der Substanz. Darüber hinaus ist im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach Auffassung des BVerfG der Ertragswert im Sinne des § 36 BewG von bloßen Ertragswertmethoden zu untersche...