Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
4. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 153 BewG Erklärungspflicht, Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist
Streck, Rechtswidrige Steuererklärungen zur vorläufigen Ermittlung des Grundstückswerts im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, DStR 1997, 1800 und 1998.
Anmerkung: Die Sätze 3 und 4 des Absatzes 2 wurden durch Art. 7 Nr. 3 Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. , BGBl 2011 I 2131 angefügt. Sie sind auf Bewertungsstichtage nach dem anzuwenden (Art. 7 Nr. 4 desselben Gesetzes).
I. Feststellungserklärung
1. Erklärungspflicht
1Die Vorschrift normiert eine Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung. Diese dient der für die gesonderte Feststellung nach § 152 BewG zuständigen Finanzbehörde als Grundlage zur Durchführung des Feststellungsverfahrens sowie zur Entscheidung darüber, ob für die von ihm vorzunehmende gesonderte Feststellung eine weitere Feststellung von Bedeutung ist ( § 151 Abs. 1 Satz 2 BewG). Das Verlangen nach Abgabe einer Feststellungserklärung bürdet dem nach § 153 Abs. 1 Satz 1 BewG Erklärungspflichtigen (s. Rdn. 2) nicht etwa deshalb eine unverhältnismäßige Erklärungslast auf, weil schon die vom Erbschaftsteuerfinanzamt angeforderte Erbschaftsteuererklärung bzw. Schenkungsteuererklärung nach § 31 Abs. 2 ErbStG ein Ver...