Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
4. Aufl. 2012
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§§ 95 bis 109 BewG
1. Allgemeines
Deutschland lebt in einer inzwischen mehr als 30-jährigen Tradition der Anwendung verfassungswidrigen Bewertungs- und Erbschaftsteuerrechts. Diese Tradition dürfte auch mit der letzten Reform, die am in Kraft getreten ist, nicht gebrochen worden sein . Man ist sich einig: nach der Reform ist vor der Reform. Nach der Entscheidung des BVerfG vom ist vor der nächsten Entscheidung. Der BFH hat inzwischen das BMF aufgefordert, dem Verfahren über die Prüfung der Verfassungswidrigkeit des ErbStG und BewG beizutreten. Er hat zumindest ernsthafte Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit und scheint von der Verfassungswidrigkeit des ErbStG/ BewG überzeugt zu sein. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium hat Bedenken gegen die zum in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform geäußert, weil die Vergünstigungen für Betriebsvermögen unverhältnismäßig seien und dadurch eine erneute Reformdiskussion angestoßen wird . Die wesentlichen Reformen der Erbschaftsteuer sind in den letzten Jahren stets durch Entscheidungen des BVerfG ausgelöst worden; dabei hat das BVerfG aufgrund wechselnder personeller Besetzung innerhalb...