Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
4. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 1 ErbStG Steuerpflichtige Vorgänge
I. Steuerpflicht
1. Funktion und Aufbau der Vorschrift
1Die Vorschrift entspricht mit Ausnahme der Nr. 4 des Abs. 1 ErbStG, die erst durch das ErbStG 1974 eingefügt wurde, dem § 1 des ErbStG 1959.
2Die Gesetzesüberschrift sowie der Klammerzusatz des Einleitungssatzes des Abs. 1 stellen die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer selbständig nebeneinander. Der Unterscheidung beider Steuern kommt allerdings keine praktische Bedeutung zu. Das Gesetz selbst lässt nämlich vielfach eine präzise Abgrenzung zwischen beiden „Steuerarten" vermissen. Sie ist häufig auch nicht erforderlich, wenn nur der Vorgang selbst einen Steuertatbestand des Gesetzes erfüllt. Z. B. ist bei Tatbeständen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG oder nach § 8 ErbStG die Unterscheidung beider Steuerarten völlig irrelevant und ohne Auswirkung auf die Rechtsfolgen.
3Abs. 1 der Vorschrift zählt abschließend die nach dem Gesetz steuerpflichtigen (Grund-)Tatbestände auf. Es wird damit der Rahmen der Steuerpflicht nach dem ErbStG abgesteckt. Mit dieser Aufzählung der steuerpflichtigen Tatbestände steht § 1 am Beginn des 1. Abschnitts des Gesetzes, di...