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PiR Nr. 10 vom Seite 303

Ermittlung des übergehenden Geschäfts- oder Firmenwerts nach IFRS 11

Wechsel von der quotalen Einbeziehung auf die equity-Methode

Dr. Fedor Zeyer und und StB Dorothea Engler

Mit dem am vom IASB veröffentlichten IFRS 11 wird die Abbildung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen ( joint arrangements) neu geregelt. Nach IFRS 11 ist für Gemeinschaftsunternehmen die Quotenkonsolidierung nicht mehr gestattet; künftig ist für sie zwingend die equity-Methode vorgesehen . Die neuen Regelungen werfen verschiedene Anwendungsfragen auf, insbesondere bei der Kategorisierung gemeinschaftlich geführter Aktivitäten, deren bilanzieller Abbildung und beim Übergang von den bisherigen Regelungen des IAS 31 auf IFRS 11 . Nachfolgend soll mit der Ermittlung des in den equity-Buchwert zu übernehmenden Geschäfts- oder Firmenwerts eine Detailfrage im Übergang auf IFRS 11 herausgegriffen und eingehend beleuchtet werden .

Lüdenbach/Schubert, Gemeinschaftliche Vereinbarungen (joint arrangements) nach IFRS 11, PiR 2012 S. 1 NWB VAAAD-99211

Kernaussagen
  • Die buchwertrelationale Ermittlung des in den equity-Buchwert zu übernehmenden Geschäfts- oder Firmenwerts für bisher quotal einbezogene Unternehmen weicht von der unternehmenswertrelationalen Ermittlung nach IAS 36 ab.

  • Für die Berücksichtigung von Geschäfts- oder Firmenwerten bei der Ermittlung des Nettoreinvermögens bestehen gr...

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