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KSR Nr. 10 vom Seite 6

Steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung

„Selbständiger Teil des Vermögens” i. S. des § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG

Joachim Moritz

Der BFH hat entschieden, dass eine steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung vorliegen kann, wenn ein Steuerberater eine Beratungspraxis veräußert, die er (neben anderen Praxen) als völlig selbständigen Betrieb erworben und bis zu ihrer Veräußerung im Wesentlichen unverändert fortgeführt hat.

Vorbemerkung

Gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG gehört zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit auch der Gewinn, der bei der Veräußerung eines selbständigen Teils des Vermögens erzielt wird, das der selbständigen Arbeit dient. Für diese Fälle gelten § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 und Satz 2 sowie § 16 Abs. 2 bis 4 EStG entsprechend (§ 18 Abs. 3 Satz 2 EStG). Im Gesetz ist der Begriff „selbständiger Teil des Vermögens” in § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG nicht definiert. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. , BStBl 2000 II S. 123) ist er unter entsprechender Heranziehung der Voraussetzungen des Teilbetriebs i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu bestimmen. Darunter ist ein organisatorisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen, der – für sich betrachtet – alle Merkmale eines Betriebs i. S. des EStG aufweist und als solcher lebensfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. , BStBl 1996 II S. 409). Ob...BStBl 2003 II S. 838