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Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nach Formwechsel
Veräußerungsgewinn bei nichtwesentlicher GmbH-Beteiligung
Die Anschaffungskosten einer nichtwesentlichen GmbH-Beteiligung sind bei einer späteren Veräußerung der Anteile nicht zu berücksichtigen, nachdem die GmbH zuvor formwechselnd in eine Personengesellschaft umgewandelt worden ist.
Gesetzessystematik
Beim Rechtsformwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft sind steuerliche Folgewirkungen zu beachten. Diese resultieren insbesondere aus den unterschiedlichen Beteiligungsformen der Gesellschafter. So können die Beteiligungen im steuerverstrickten Betriebsvermögen und – je nach Beteiligungshöhe – im steuerverstrickten oder nichtsteuerverstrickten (sog. nichtwesentliche Beteiligung) Privatvermögen gehalten werden. Der Gesetzgeber hat im Umwandlungssteuergesetz an die unterschiedlichen Beteiligungsverhältnisse unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft. Für den Fall der nichtwesentlichen Beteiligung sieht das Umwandlungssteuergesetz vor, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten der Beteiligung nach der formwechselnden Umwandlung der GmbH in eine Personengesellschaft nicht mehr zu berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 4 Satz 3 UmwStG). Dies hat zur Folge, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten den Gewinn einer späteren Veräußerung der Mitunternehmeranteile nicht mindern. Insbesondere bei einer zeitnahen Veräußer...