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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 6 U 163/02

Streitig ist, ob eine Lungenkrebserkrankung als oder wie eine Berufskrankheit (BK) nach Nr. 4104 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) anzuerkennen und deshalb eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 20 vom Hundert (vH) zu gewähren ist.

Fundstelle(n):
FAAAE-18448

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