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Buchführung | Bewirtungsrechnung muss auf Steuerpflichtigen ausgestellt sein
Der BFH hat zur Absetzbarkeit von Bewirtungsaufwendungen im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG folgende Grundsätze aufgestellt:
1. Bewirtung in einer Gaststätte:
Rechnung erforderlich
[i]Eigenbeleg nicht ausreichend Im Fall einer Bewirtung
in einer Gaststätte muss eine Bewirtungsrechnung des Gastwirts vorliegen. Ein
Eigenbeleg des Steuerpflichtigen reicht nicht aus. Das Erfordernis einer
Bewirtungsrechnung ergibt sich aus Satz 3
des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG, wonach eine Bewirtungsrechnung vorzulegen
ist. Dieser Satz 3 verdrängt Satz 2, der
Bewirtungen außerhalb einer Gaststätte, z. B. in den eigenen Geschäftsräumen,
betrifft und keine Rechnung des Gastwirts verlangt.
2. Bewirtungsrechnung über 150
€ muss an Steuerpflichtigen adressiert sein
[i]Steuerpflichtiger muss in der Rechnung genannt
werdenIst der Bruttobetrag der Bewirtungsrechnung höher als 150
€, muss die Rechnung an den bewirtenden S...