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BBK 19/2012 S. 875

Unfallversicherung | Elektronischer Lohnnachweis erst 2016

[i]Gesetzentwurf der Bundesregierung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des SGB VII vom 10. 8. 2012, BR-Drucks. 454/12Arbeitgeber haben jährlich Lohnnachweise in Papierform an die Berufsgenossenschaften zu melden. Nach derzeit geltendem Recht sollen diese papiergebundenen Lohnnachweise ab 2014 abgelöst und in das allgemeine elektronische sozialversicherungsrechtliche Meldeverfahren eingebunden werden .

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat nun einen Gesetzentwurf mit der Verlängerung dieser Übergangszeit um zwei Jahre bis 2016 vorgelegt . Hintergrund hierfür sind Befürchtungen des Gesetzgebers, dass die Datenqualität der elektronischen Meldungen bei einer Umstellung bereits 2014 nicht ausreicht, um auf die Papierform verzichten zu können. Arbeitgeber werden also zwei Jahre länger als geplant neben den elektronischen Entgeltmeldungen Lohnnachweise für die Berufsgenossenschaft auf P...