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Einkommensteuer | Kein Entlastungsbetrag bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigem Sohn
Nach dem kann ein gemeinsames Wirtschaften i. S. von § 24b Abs. 2 Satz 2 EStG sowohl darin bestehen, dass die andere volljährige Person zu den Kosten des gemeinsamen Haushalts beiträgt, als auch in einer Entlastung durch tatsächliche Hilfe und Zusammenarbeit.
Der BFH legt § 24b EStG restriktiv aus. Im Streitfall lebte der Kläger mit zwei volljährigen Söhnen in einer Wohnung. Ein Sohn war in Berufsausbildung und steuerlich als Kind anerkannt, der andere war berufstätig, steuerte finanziell aber nichts zum Haushalt bei. Gleichwohl vermutete (§ 24b Abs. 2 Satz 2 und 3 EStG) der [i]Nolte, NWB 18/2012 S. 1508BFH eine schädliche Haushaltsgemeinschaft des Klägers mit ihm und sah diese Vermutung nicht widerlegt.