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Einkommensteuer | Beerdigungskosten als Sonderausgaben
Im Streitfall leistete der Kläger monatliche Unterhaltszahlungen an seine geschiedene Ehefrau, die mit ihrem Tod endeten. In der Einkommensteuererklärung des Streitjahres machte der Kläger neben den laufenden Unterhaltszahlungen Bestattungskosten sowie Aufwendungen zum Erwerb eines Nutzungsrechts für ein Grab anlässlich ihrer Beerdigung als Unterhaltszahlungen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG geltend. Nach dem stellen Aufwendungen für die Beerdigung des geschiedenen Ehegatten keine Unterhaltsleistungen dar. Hierzu führte das Gericht aus, dass Unterhaltsleistungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG die typischen Aufwendungen zur Bestreitung der Lebensführung, d. h. des regelmäßigen Grundbedarfs eines Dritten, seien. Bei den hier in Streit stehenden Aufwendungen des Klägers f...