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Einkommensteuer | Minderung der tatsächlichen Wegekosten durch Zuschüsse
Bringen Steuerpflichtige mit einer entsprechenden Behinderung für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anstelle der Entfernungspauschalen die tatsächlichen Aufwendungen für ein Kraftfahrzeug durch individuell ermittelte Kilometersätze in Abzug, sind nach dem die nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung für die Beschaffung des [i]infoCenter „Behinderte Menschen” NWB AAAAB-03364 Kraftfahrzeugs sowie für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung erhaltenen Zuschüsse mittels einer Kürzung der AfA-Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen.