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Umsatzsteuer | Behandlung von Einzweckguthabenkarten
Das BMF hat sich mit Schreiben vom zu den Auswirkungen des , Lebara Ltd. NWB ZAAAE-09634 hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Einzweckguthabenkarten, und zwar in Bezug auf die Art der Leistung, die Entstehung der Steuer sowie die Anwendung der Grundsätze des Schreibens geäußert. In der Entscheidung ging es um die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Einzweckguthabenkarten in der Telekommunikation. Für vor dem entgeltlich abgegebene Einzweckguthabenkarten wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer den vereinnahmten Betrag erst bei Aktivierung des Kartenguthabens als Anzahlung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG versteuert und nachfolgend das Telefonieren des Endnutzers als umsatzsteuerrechtliche Leistung behandelt.