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NWB Nr. 40 vom Seite 3227

Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

[i]Kabinett befasst sich am 17. 10. 2012 mit dem EntwurfDas BMF hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts erarbeitet, der am vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Das Gesetz soll dazu beitragen, das zivilgesellschaftliche Engagement durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erleichtern.

Die wesentlichen Maßnahmen bei den Regelungen der Abgabenordnung:

  • [i]Freie RücklageErleichterungen für die Zuführung ideeller Mittel in die freie Rücklage; die steuerbegünstigten Körperschaften sollen nunmehr in die Lage versetzt werden, das bislang nicht ausgeschöpfte Volumen für die freie Rücklage für zwei Jahre vorzutragen.

  • [i]WiederbeschaffungsrücklageGesetzliche Regelung einer (in der Verwaltungspraxis bereits anerkannten) Wiederbeschaffungsrücklage; für Ersatzinvestitionen soll ein Betrag in Höhe der Absetzungen für Abnutzungen der Rücklage zugeführt werden können. Sollen höhere Beträge in diese Rücklage eingestellt werden, ist die Notwendigkeit darzulegen.

  • [i]Frist für die Verwendung ideeller MittelVerlängerung der Frist für die Verwendung ideeller Mittel. Bisher galt die Mittelverwendung dann als zeitnah, wenn die Mittel bis zum Ende des Jahres eingesetzt wurden, das auf das Zuflussjahr folgte. ...