Übertragung eines Einzelwirtschaftsgutes aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Einmann-GmbH & Co.
KG
Leitsatz
Wird ein nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG unentgeltlich aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen übertragenes
Wirtschaftsgut innerhalb der dreijähigen Sperrfrist veräußert, ist auch dann rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung
der Teilwert anzusetzen, wenn der einbringende Gesellschafter zu 100% am Gesamthandsvermögen der Gesellschaft (Einmann-GmbH
& Co. KG) beteiligt war.
Die infolge der Entstehung eines Übertragungsgewinns aufgedeckten stillen Reserven können jedoch gemäß § 6 Abs. 5 Satz 4 1. Halbsatz EStG
durch Aufstellung einer negativen Ergänzungsbilanz dem einbringenden Gesellschafter zugeordnet werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2012 S. 2301 Nr. 37 DB 2012 S. 17 Nr. 36 DB 2012 S. 17 Nr. 36 DStR 2013 S. 6 Nr. 11 DStRE 2013 S. 462 Nr. 8 DStZ 2012 S. 676 Nr. 19 EFG 2012 S. 1914 Nr. 20 EStB 2013 S. 141 Nr. 4 GmbHR 2012 S. 248 Nr. 18 KÖSDI 2012 S. 18083 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 35/2012 S. 2824 StBW 2012 S. 966 Nr. 21 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2012 S. 718 Ubg 2013 S. 323 Nr. 5 UAAAE-17565
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