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BFH  - VIII R 29/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 7 S 3, EStG § 52a Abs 8 S 2, EStG § 12 Nr 3, AO § 233a, GG Art 20 Abs 3

Rechtsfrage

Stellt die durch das JStG 2010 vom (BGBl I 2010, 1768) eingefügte Neuregelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG, wonach Erstattungszinsen i.S. von § 233a AO Erträge i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG darstellen, eine vorrangige Spezialregelung gegenüber § 12 Nr. 3 EStG dar, so dass im Streitjahr 1996, in dem ein Abzug von Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG noch möglich war, Erstattungszinsen zur Einkommensteuer steuerbar sind? - Verstößt die Neuregelung, die nach § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG in allen noch offenen Fällen anzuwenden ist, gegen das Rückwirkungsverbot?

Einkünfte aus Kapitalvermögen; Erstattungszinsen; Rückwirkungsverbot

Fundstelle(n):
CAAAE-17506

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