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IWB 18/2012 S. 652

Lettland | Verrechnungspreisdokumentation und APA

[i]Erstmals Vorschriften zur Dokumentation für VerrechnungspreiseAm hat die lettische Regierung die neuen Regelungen zu den Dokumentationsvorschriften in Verrechnungspreisfällen und zur Beantragung von bilateralen verbindlichen Verrechnungspreiszusagen (APA) ab einem jährlichen Transaktionsvolumen über 1 Mio. LVL (ca. 1,4 Mio. €) veröffentlicht. Beide Regelungen treten zum in Kraft. Die Vorschriften gelten für Geschäfte mit Auslandsgesellschaften, aber auch im Inland bei Transaktionen mit einem Volumen ab 10.000 LVL (ca. 14.300 €). Die Informationen sind der Steuerbehörde vom Steuerpflichtigen binnen eines Monats nach Aufforderung zuzusenden und müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.