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IWB 18/2012 S. 652

Finnland | TV-Steuer eingeführt

[i]Ab 50.000 € Einkommen sind mindestens 140 € zu zahlenNach Zustimmung des Präsidenten am wird in Finnland eine TV-Steuer eingeführt. Gebietskörperschaften, Religionsgemeinschaften sowie ertragsteuerbefreite Steuerpflichtige sind von der Steuer ausgenommen. Körperschaftsteuerpflichtige mit einem steuerpflichtigen Einkommen ab 50.000 € zahlen einen Grundbetrag von 140 € und 0,35 % für den übersteigenden Teil, maximal 3.000 €.