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Möglichkeit der steuerbegünstigten Teilbetriebsveräußerung bei Steuerberatern
[i]www.bundesfi nanzhof.de und dann unter Pressemitteilungen Nr. 66/12Der BFH entschied jüngst zugunsten eines Steuerberaters, eine steuerbegünstigte Teilveräußerung könne auch dann vorliegen, wenn er seine Tätigkeit in einem anderen Büro fortführt.
Im besagten Fall betrieb ein Steuerberater drei Kanzleien, zwei in nächster Nähe zueinander, erworben von verschiedenen Kollegen und unverändert weitergeführt. Außerdem eine [i]Bisher Steuerbegünstigung nur bei (vorübergehender) Aufgabe der Tätigkeitselbst gegründete Kanzlei in weiterer Entfernung. Eine der nahe beieinander liegenden Kanzleien veräußerte er und nahm für den Veräußerungsgewinn die Tarifermäßigung bei der Besteuerung in Anspruch.
Nach bisheriger Rechtsprechung kam eine steuerbegünstigte Teilveräußerung bei Freiberuflern nur in Betracht, wenn eine von zwei verschiedenartigen Tätigkeiten aufgegeben wurde oder eine von mehreren gleichartigen Tätigkeiten – mit räumlich abgegrenzten Wirkungskreisen – zumindest zeitweise vollständig eingestellt wurde.
[i] BFH,Urteil vom 26. 6. 2012 - VIII R 22/09 NWB ZAAAE-16642 Die erforderliche Selbständigkeit des veräußerten Teilbetriebs ist lt. BFH nun auch gegeben, wenn der ursprüngliche Zuschnitt des Teilbetriebs bei Erwerb bis zur Veräußerung unverändert fortgeführt wurde. Die räumliche Trennung der Teilbetriebe ist dann nicht entscheidend.