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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 121/08

Leitsatz

Leitsatz:

Nur Nephrologen die fachliche Befähigung für die Erbringung von Aphereseleistungen zuzusprechen, ist verfassungswidrig. Nach dem ärztlichen Weiterbildungsrecht umfasst auch das Fachgebiet des Transfusionsmediziners die Erbringung von Aphereseleistungen. Ihn davon auszuschließen, verletzt seinen Zulassungsstaus und damit Art. 12 Abs. 1 GG.

Fundstelle(n):
KAAAE-17282

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