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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 23 | Lohnsteuer: Wertgutschrift auf einem Zeitwertkonto noch kein Arbeitslohn

Mehrere FG haben entschieden, dass Gutschriften auf einem im Rahmen eines Arbeitszeitkontenmodells für den Geschäftsführer einer GmbH geführten Zeitwertkonto noch keinen Zufluss von Arbeitslohn darstellen. Der Arbeitslohn gilt erst mit der Auszahlung des durch das Guthaben auf dem Konto dargestellten Arbeitslohns als zugeflossen. Bestätigt der BFH diese Auffassung in den anhängigen Revisionsverfahren, ergeben sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Gutschrift von Arbeitslohn auf einem Zeitwertkonto im Rahmen eines Arbeitszeitmodells führt bei dem Geschäftsführer einer GmbH nicht zum Zufluss von steuerpflichtigem Arbeitslohn. Der Arbeitslohn gilt erst mit der Auszahlung als zugeflossen. Das haben mehrere Finanzgerichte entschieden. Sie haben sich damit gegen ein anderslautendes BMF-Schreiben aus dem Jahre 2009 gestellt. Sollte der BFH in den anhängigen Revisionsverfahren im Sinne der Steuerpflichtigen urteilen, ergeben sich dadurch interessante Spielräume bei der Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen.

Das FG Düsseldorf hatte jüngst zu entscheiden: Löst die Einzahlung des Arbeitslohns eines Fremdgeschäftsführers auf ein Zeitwertkonto L...