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Track 21 | Baudenkmale: Schätzung der Sanierungskosten vor Ergehen des Grundlagenbescheids
Beim BFH ist die spannende Frage anhängig, ob das Finanzamt vorläufig im Wege der Schätzung die Sanierungskosten für ein Baudenkmal ansetzen muss, wenn die zuständige Denkmalschutzbehörde die vom Steuerpflichtigen beantragte Bescheinigung noch nicht erteilt hat. Die Finanzverwaltung verweigert dies bislang und verweist darauf, dass die Bescheinigung materiellrechtliche Tatbestandsvoraussetzung für die Steuervergünstigungen für Baudenkmale sei.
Ohne eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde läuft nichts. – Das gilt für alle, die eine selbstgenutzte Wohnung in einem Baudenkmal sanieren und die Kosten als Sonderausgaben geltend machen möchten. Und genauso für Vermieter, die von den erhöhten Abschreibungen profitieren wollen. Jetzt kommt es aber vor, dass die amtliche Bestätigung auf sich warten lässt. Können die Sanierer eines Denkmals in diesem Fall verlangen, dass das Finanzamt die Kosten schätzt und vorläufig einen Abzugsbetrag berücksichtigt? Schließlich sind die Kosten oft sehr hoch und die finanzielle Lage ist entsprechend angespannt.
Der BFH hat dies im Jahr 2010 bejaht. Zwar handele es sich bei der Bescheinigung der Denkmalschutzbehö...