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Track 10 | Erbschaftsteuer: Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten
Der BFH hat seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass die vom Erben in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger zu leistende, noch vom Erblasser herrührende Einkommensteuer-Abschlusszahlung für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 des ErbStG abzugsfähig ist. Das Urteil hat weit über den entschiedenen Einzelfall hinaus praktische Bedeutung.
Stellt die Einkommensteuer für das Todesjahr des Erblassers eine Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers dar? Die Antwort auf diese Frage war mit großer Spannung erwartet worden. Nun, der BFH hat die Hoffnungen nicht enttäuscht. Die Münchener Richter haben ihre Rechtsprechung zu Gunsten der Steuerzahler geändert.
Es geht um die Steuerschulden für das Todesjahr, die noch vom Erblasser herrühren. Leistet der Erbe die Einkommensteuer-Abschlusszahlung in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger, handelt es sich nach der neuen Sichtweise des BFH um eine Nachlassverbindlichkeit. Abzugsfähig sind nach dem aktuellen BFH-Urteil nicht nur die Steuerschulden, die zum Todeszeitpunkt in der Person des Erblassers bereits rechtlich entstanden waren. Sondern auch solche Steuerverbindlich...