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Track 07 | Bilanzierung: Passivierung bei doppeltem Ausweis von Umsatzsteuer
Weist ein Unternehmer Umsatzsteuer doppelt aus, ohne dass ihm eine Steuerhinterziehung vorzuwerfen ist, so hat er nach einem aktuellen Urteil des BFH die zusätzlich geschuldeten Umsatzsteuerbeträge in den Jahren zu passivieren, in denen sie infolge des doppelten Ausweises entstanden sind, und nicht erst im Jahr der Aufdeckung dieser Vorgänge durch die Betriebsprüfung.
Mit den umsatzsteuerlichen Konsequenzen beim doppelten Ausweis von Mehrwertsteuer haben wir uns gerade in der Rubrik „Wichtige Verwaltungsanweisungen” befasst. Nun möchten wir Sie über ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs informieren – zu den ertragsteuerlichen Folgen.
Im Streitfall war bei einer Betriebsprüfung aufgedeckt worden, dass ein Gewerbetreibender die Umsatzsteuer versehentlich in einigen Fällen doppelt ausgewiesen hatte. Sowohl in den Abschlagsrechnungen als auch in den Schlussrechnungen. Eine Steuerhinterziehung war ihm dabei aber nicht vorzuwerfen.
Fraglich war: Wann sind die zusätzlich geschuldeten Umsatzsteuerbeträge zu passivieren, die infolge des doppelten Ausweises der Umsatzsteuer entstanden sind? Im Jahr der Entstehung, obwohl die Mehrsteuern bei Aufstel...