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EuGH  - C-249/12, C-250/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: RL 2006/112/EG Art 73, RL 2006/112/EG Art 78

Rechtsfrage

Sind die Art. 73 und 78 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates in dem Fall, in dem die Eigenschaft des Verkäufers als mehrwertsteuerpflichtige Person neu bewertet wird und die Gegenleistung (Preis) für die Lieferung eines unbeweglichen Gegenstands von den Parteien ohne jeglichen Hinweis auf die Mehrwertsteuer festgelegt wurde, dahin auszulegen, dass die Steuerbemessungsgrundlage

a) in der von den Parteien festgelegten Gegenleistung (Preis) für die Lieferung des Gegenstands abzüglich des Mehrwertsteuersatzes besteht, oder dahin, dass sie

b) in der von den Parteien festgelegten Gegenleistung (Preis) für die Lieferung des Gegenstands besteht?

Bemessungsgrundlage; Gegenleistung; Lieferung; Mehrwertsteuer; Steuersatz

Fundstelle(n):
FAAAE-17116

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