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Zusammenwirken von handelsrechtlicher Fortführungsannahme und insolvenzrechtlicher Fortbestehensprognose
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am ein Positionspapier zum Zusammenwirken von handelsrechtlicher Fortführungsannahme nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB und insolvenzrechtlicher Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO veröffentlicht.
Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Aufstellung des Jahresabschlusses über die Berechtigung der Annahme der Unternehmensfortführung zu entscheiden. Sofern Anzeichen für Zweifel an der Fortführungsannahme bestehen, sind anhand geeigneter Planungsunterlagen detaillierte Untersuchungen durchzuführen. Ergeben sich aus der handelsrechtlichen Fortführungsprognose Tatsachen, die bestandsgefährdend sein können, ist abschließend einzuschätzen, welche Tragweite diese Tatsachen haben und ob sie der Annahme der Fortführung entgegenstehen. Eine positive handelsrechtlich...