Einfuhrabgaben: Einstweiliger Rechtsschutz bei Einfuhrabgaben
Leitsatz
1. Im Geltungsbereich des Zollkodex sind auch im finanzgerichtlichen Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO die Vorschriften
des Art. 244 Unterabs. 2 Zollkodex über die Aussetzung der Vollziehung im Verwaltungsverfahren anzuwenden. Im Hinblick auf
das Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ist indes gemäß Art. 245 Zollkodex das nationale Recht zu Grunde zu legen.
2. Die für die Begründetheit des Antrags nach § 69 Abs. 3 FGO i. V. m. Art. 244 Zollkodex erforderlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit
eines Bescheides können nicht bestehen, wenn dieser Bescheid bestandskräftig geworden ist und seine Rechtmäßigkeit infolgedessen
einer sachlichen Prüfung nicht mehr zugänglich ist.
Fundstelle(n): YAAAE-17046
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.