Bindungswirkung zur Abzugsfähigkeit festgestellter Sonderausgaben, Versorgungsleistungen, Abzugsberechtigung bei beschränkter
Steuerpflicht, Kapitalverkehrsfreiheit
Leitsatz
1) Dem Feststellungsfinanzamt steht keine bindende Entscheidungskompetenz für die Frage zu, ob von den Gesellschaftern getätigte
dauernde Lasten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung tatsächlich steuermindernd zu berücksichtigen sind.
2) Das Abzugsverbot des § 50 Abs. 1 Satz 4 EStG u.a. betreffend Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG verstößt gegen
die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 63 AEUV, so dass Versorgungsleistungen für die Übertragung eines inländischen gewerblichen
Geschäftsbetriebs auch von beschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen der Veranlagung als Sonderausgaben abgezogen werden können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 35 DStRE 2013 S. 1390 Nr. 22 EFG 2012 S. 2025 Nr. 21 StBW 2012 S. 875 Nr. 19 QAAAE-17040
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