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FG München Urteil v. - 14 K 2416/09

Gesetze: KN Pos. 4409 UPos. 1018 KN Pos. 3918 UPos. 9000

Einreihung von Terrassendielen in den Zolltarif

Leitsatz

Terrassendielen, die aus ca. 60 – 65 % Holzfasern (Hartholz) und aus ca. 35 – 40 % Polypropylen bestehen, UV-stabilisierende Farbstoffe und andere Zuschlagstoffe enthalten und zu deren Herstellung die Bestandteile zusammen erhitzt, in eine bestimmte Form gegossen und durch Abkühlung ausgehärtet werden (sog. Wood Plastic Composites, WPC's), sind nicht in die Codenummer 3918 9000 90 0 KN „Bodenbeläge aus Kunststoffen, in Form von Fliesen oder Platten, aus Polymeren des Propylens, andere”, sondern in die Codenummer 4409 1018 00 0 KN als „Holz und Holzwaren” (zollfrei) zu tarifieren, da der Holzanteil den PWC's ihren wesentlichen Charakter verleiht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
SAAAE-17022

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