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OLG Hamm Beschluss v. - I-15 W 486/11

Gesetze: BGB § 2113

Leitsatz

Leitsatz:

Durch die Löschung eines letztrangig eingetragenen Grundpfandrechts wird das Recht des Nacherben nicht beeinträchtigt. Der Löschungsantrag des Eigentümers bedarf in diesem Fall nicht der Zustimmung des Nacherben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DNotZ 2012 S. 850 Nr. 11
ErbBstg 2012 S. 264 Nr. 11
OAAAE-16595

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