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Bodenschatz in einem zum Betriebsvermögen gehörenden landwirtschaftlichen Grundstück als Privatvermögen
(1) Wird ein zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörendes Grundstück mit einem Bodenschatz (Kiesvorkommen) verkauft und wurde der Bodenschatz nicht für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft gewonnen und verwertet, so stellt der Bodenschatz Privatvermögen dar. Der Veräußerungserlös ist daher nur insoweit bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu erfassen, als er auf den zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörenden Grund und Boden entfällt. (2) Ermittelt ein Landwirt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG und soll er für die Veräußerung eines Kiesgrundstücks u. a. ein anderes Grundstück erhalten, so fließt ihm diese Betriebseinnahme erst dann zu, wenn er über das Ersatzgrundstück wirtschaftlich verfügen kann; das ist der Fall, sobald Besitz, Gefahr, Nutzen ...BGBl 2006 I S. 1095