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Anwendung des § 7g EStG auf Photovoltaikanlagen, deren Strom ganz oder teilweise in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird
Zu der Frage, ob der von einer Photovoltaikanlage produzier-te und für den Privatgebrauch – z. B. zur Versorgung des eigenen Wohnhauses – verwendete Strom als schädliche außerbetriebliche Nutzung i. S. des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. b, Abs. 6 Nr. 2 EStG anzusehen ist, ist folgende Auf-fassung zu vertreten:
Nach Rz. 46 des b/07/10002 NWB PAAAD-21536 wird ein Wirtschaftsgut ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt, wenn es der Stpfl. zu nicht mehr als 10 % privat nutzt. Dabei kommt es maßgeblich auf die unmittelbare Verwendung des Wirtschaftsguts an, für das ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden soll. Im Fall des gewerblichen Betriebs einer Photovoltaikanlage ist der private Verbrauch des Stroms ...