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Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Mit Beschluss vom - 14 V 3826/11 NWB UAAAE-15582 hat sich das FG Baden-Württemberg mit der Frage der umsatzsteuerlichen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen bei Bauträgern auseinandergesetzt.
Nach Maßgabe von § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG ist der Leistungsempfänger Umsatzsteuerschuldner bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen). Der Leistungsempfänger schuldet in diesen Fällen die Umsatzsteuer, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst nachhaltig (Abschn. 13b.3 Abs. 2 UStAE) Bauleistungen erbringt (§ 13b Abs. 5 Satz 2 UStG).
Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung muss nach der Entscheidung des NWB YAAAD-58457 (EFG 2011 S. 278, Rev. eingelegt, BFH-Az.: V R 37/10) der Leistungsempfänger Bauleistungen nicht nachhaltig erbringen. Eine derartige Einschränkung des Tatbestands ergebe sich weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus dem Sinn und Zweck der Regelung. Sofern ein Unternehmer nur gelegentlich Bauleistungen erbringe, sei dies ausreichend, um ihm die Pflicht aufzuerlegen, anstelle des lei...