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StuB Nr. 17 vom Seite 649

Widersprüchliches in der BFH-Bilanzrechtsprechung

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Divergenzvermeidungsstrategien

Die Überschrift zu diesem Streiflicht war zunächst Divergenzen in BFH-Urteilen zur Bilanzierung gewidmet. Der negative Beigeschmack hat die Umetikettierung veranlasst. Ex officio muss sich die Richterschaft um eine Divergenzvermeidung bemühen. Sonst droht dem Entwurfsverfasser einer Entscheidung reichlich Ungemach. Neben der Abstimmung im eigenen Senat muss er die Kollegen des anderen Senats ins Boot ziehen. Oft gelingt dies nicht, dann bleibt nur die Divergenzanfrage an den abweichenden Senat, die auf die Vorlage zum Großen Senat hin verfasst werden muss. Der Berichterstatter muss sich dann warm anziehen, d. h. vor allem furchtbar viele Zitate anbringen, möglichst beginnend mit einem oder mehreren aus der Zeit des Reichsfinanzhofs. Dieser Schur möchte man sich nur unter größter Not aussetzen und versucht deshalb die Divergenz hinweg zu argumentieren durch Feststellung einer Abweichung im Sachverhalt oder der Entscheidungsunerheblichkeit des Abweichungspunkts im früheren Urteil. Die primär für Bilanzierungsfragen zuständigen drei BFH-Senate vermeiden Divergenzen mit aller Gewalt. Der horror pleni innerhalb des BFH...