Lohnsteuerpflicht der Überlassung eines Dienstwagens trotz Verbots der Privatnutzung und bei streitiger Überlassung für Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Leitsatz
1) Ist eine Nutzung des Dienstwagens zwar arbeitsvertraglich untersagt, ist jedoch die Mitbenutzung des Dienstwagens durch
den Ehegatten des Arbeitnehmers gestattet, so ist von einer auch privaten Nutzung des Fahrzeugs auszugehen. Dies erst recht,
wenn das arbeitsvertragliche Verbot von niemand überwacht worden ist. Mangels eines Fahrtenbuchs ist dann die 1%-Regelung
anzuwenden.
2) Bleibt streitig, wo der Dienstsitz des Arbeitnehmers tatsächlich liegt und sind faktisch zahlreiche Fahrten an eine nicht
am Wohnort befindlichen andere Arbeitsstätte durchgeführt worden, so ist auch von einer lohnsteuerpflichtigen Überlassung
des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auszugehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1733 Nr. 18 StBW 2012 S. 872 Nr. 19 CAAAE-16414
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