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Insolvenzrecht | Prognose über ausstehende Forderungen bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
Von einer bloß vorübergehenden Illiquidität, die als Zahlungsstockung (noch) keine Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) darstellt, kann allenfalls dann ausgegangen werden, wenn diese Illiquidität einen Zeitraum nicht überschreitet, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die erforderlichen Mittel beschaffen zu können. Beträgt eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke des Schuldners von daher weniger als 10 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten, ist i. d. R. von einer Zahlungsfähigkeit auszugehen, wenn nicht bereits abzusehen ist, dass sich die Liquiditätslücke demnächst weiter vergrößern wird (vgl. NWB AAAAB-78851). Hierbei kann der Schuldner aber auf der Aktivseite zum Eröffnungszeitpunkt bloß erhoffte, prognostische (Provisions-)Ansp...