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BMF 31.08.2012 IV D 3 - S 7346/12/10002, NWB 37/2012 S. 2988

Umsatzsteuer | Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Nach § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreien, wenn die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 € beträgt. In Abschn. 18.2 Abs. 2 Satz 3 UStAE sind begründete Einzelfälle genannt, in denen die Befreiung unterbleibt. Das die „begründeten Einzelfälle”, nach denen die Befreiung unterbleibt, näher konkretisiert.