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NWB Nr. 37 vom Seite 2995

Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften

[i]Pressemitteilung des BMF vom 29. 8. 2012Mit dem am von dem Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften ist u. a. die Schaffung eines Auskunftsanspruchs sowie eines Einsichtsrechts für privat Krankenversicherte vorgesehen. Der Versicherte soll künftig von seiner Krankenversicherung Auskunft darüber verlangen [i]Auskunftsanspruch und Einsichtsrecht können, ob für eine geplante Behandlung die Kosten (vorausgesetzt diese überschreiten wahrscheinlich den Betrag von 2.000 €) übernommen werden. Die Antwort ist fristgebunden (innerhalb von zwei Wochen) zu erteilen, ansonsten wird zugunsten des Versicherten die Notwendigkeit der Behandlung angenommen. Außerdem soll der Versicherungsnehmer über ein persönliches Einsichtsrecht erleichterten Zugang zu Gutachten und Stellungnahmen erhalten, die der Versicherer zur Prüfung seiner Leistungspflicht eingeholt hat. Den Wechsel aus Unisex-Tarifen in herkömmliche Tarife [i]Wechsel aus Unisex-Tarifen wird eingeschränktwird die Bundesregierung durch diesen Gesetzentwurf dagegen einschränken, um mehr Versicherungsgerechtigkeit zu schaffen. Neben den Neuregelungen bei der Krankenversicherung werden zudem durch Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes betreffend die Haftung bei Insolvenz des Haftpflichtversicherers Unzu...