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Nachweis der Investitionsabsicht gem. § 7g EStG n. F. bei Betriebsneugründung
BFH lehnt Auffassung der Finanzverwaltung bezüglich der Notwendigkeit einer verbindlichen Bestellung des anzuschaffenden Wirtschaftsguts ab
Der BFH hat entschieden, dass der Nachweis der Investitionsabsicht auch ohne verbindliche Bestellung des Investitionsguts anderweitig erfolgen kann. Die bisherigen Rechtsprechungsgrundsätze bezüglich des Finanzierungszusammenhangs sind weiterhin anwendbar.
§ 7g EStG n. F. auch bei Betriebsneugründung anwendbar
Unter bestimmten, im Gesetzestext näher beschriebenen Voraussetzungen kann der Steuerpflichtige bereits vor Eröffnung seines Betriebs einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zur Auffassung des BMF, das meinte, nach dem Wortlaut des § 7g EStG n. F. sei das Bestehen eines Betriebs notwendige Voraussetzung, hält der BFH diese Vorschrift gerade für neuzugründende Betriebe für anwendbar. Auch wenn die besondere Existenzgründerförderung entfallen sei, ziele der Gesetzeszweck auf die Förderung kleiner und mittlerer, in Gründung befindlicher Betriebe genauso wie bestehender Unternehmen. Der Begriff „Betrieb” diene lediglich der Darstellung der begünstigten Betriebsgrößen und sage nichts darüber aus, ab wann ein Betrieb bestehen müsse.
Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht
Die Vorinstanz hat die Anforderungen an den Nachweis der Invest...