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Unrichtiger Steuerausweis
Wann entsteht die zusätzliche Steuerschuld?
Nach aktueller BFH-Rechtsprechung entsteht die Steuer in den Fällen des unrichtigen Steuerausweises erst mit der Ausgabe der Rechnung. Für den Fall der Anwendung eines zu hohen Steuersatzes hat die Finanzverwaltung nun anderes verfügt: Danach soll – unabhängig vom Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung – eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der ursprünglich ausgeführten Lieferung bzw. sonstigen Leistung eintreten.
Gesetzliche Vorgaben
Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag ausgewiesen, als er nach dem Umsatzsteuergesetz für den Umsatz schuldet (unrichtiger Steuerausweis), schuldet er auch den Mehrbetrag. Die Steuer entsteht im Fall des § 14c Abs. 1 UStG gem. § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG zu dem Zeitpunkt, zu dem die Steuer für die Lieferung oder sonstige Leistung entsteht, spätestens jedoch mit der Ausgabe der Rechnung. Vor Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes 2003 stellte das Gesetz ausschließlich auf die Steuerentstehung für die zugrunde liegende Leistung ab.
BFH: Steuerschuld entsteht mit Ausgabe der Rechnung
Mit Urteil vom - V R 5/10 hatte der BFH entschieden, dass die Steuerschuld aufgrund eines unrichtigen Steuerausweises in der Rechnung nach...BStBl 2009 II S. 786