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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 8 U 39/11

Gesetze: § 108 Abs. 1 SGB VII; § 109 SGB VII; § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII; § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Tierhalter, der sein Haustier bei dessen Behandlung durch die Tierärztin festhält, um dadurch beruhigend auf es einzuwirken und zu einer möglichst stressfreien Behandlung für das Tier beizutragen, wird nicht "wie ein Beschäftigter" in der Praxis der Tierärztin tätig. Er steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er beim Festhalten von seinem eigenen Tier gebissen wird.

Fundstelle(n):
KAAAE-16271

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