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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KA 79/10

Der Kläger begehrt die Genehmigung zur Durchführung von Magnet-Resonanz-Angiographien (MR-Angiographien) gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zur MR-Angiographie (Qualitätssicherungsvereinbarung zur MR-Angiographie).

Fundstelle(n):
JAAAE-16241

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