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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1224/12

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1EStG § 64 Abs. 2 Satz 1 BKGG:1 Abs. 1 VO (EG) 883/2004 Art. 11 Abs. 3 VO (EG) 883/2004 Art. 67 DVO (EG) Nr. 987/2009 Art. 60 Abs. 1 S. 2 u. 3

Kein vorrangiger Kindergeldanspruch des im EU-Ausland mit dem Kind wohnhaften Elternteils bei geschiedener Ehe

Leitsatz

Dem im EU-Ausland gemeinsam mit dem Kind wohnhaften Elternteil, der weder nach Art. 11 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 883/2004 den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt noch die Anspruchsvoraussetzungen der §§ 62 Abs. 1 EStG, 1 Abs. 1 BKGG erfüllt, steht kein gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG gegenüber dem Anspruch des in Deutschland wohnhaften und erwerbstätigen anderen Elternteils vorrangiger Kindergeldanspruch zu. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Ehe der Elternteile geschieden ist.

Fundstelle(n):
JAAAE-16147

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