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BFH 23.2.2012 IV R 31/09, BBK 17/2012 S. 775

Buchführung | Ermittlung nachträglicher gewerblicher Einkünfte nur durch EÜR

Die Höhe nachträglicher gewerblicher Einkünfte ist zwingend durch eine Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG analog zu ermitteln. Eine Bilanzierung ist nicht mehr zulässig.

[i]Einstellung der gewerblichen Tätigkeit maßgeblichZu nachträglichen gewerblichen Einkünften kann es ab der Einstellung der gewerblichen Tätigkeit kommen; der Zeitpunkt der steuerlichen Aufgabehandlung ist nicht maßgeblich. Auf den Zeitpunkt der Einstellung der gewerblichen Tätigkeit ist auch die Aufgabebilanz zu erstellen. Nach diesem Bilanzstichtag kommt es zur Gewinnermittlung durch EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG.

[i]Bilanzierung geht von vorhandenen stillen Reserven ausDer BFH hält eine Bilanzierung bei nachträglichen gewerblichen Einkünften i. S. von § 24 EStG nicht für sachgerecht, weil bei einer Bilanzierung unterstellt wird, dass die stillen Reserven in den Wirtschaftsgütern noch enthalten sind. Die stillen Reserven wurden ...