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Umsatzsteuer | BMF zur Entstehung der USt bei unrichtigem Steuerausweis
Das BMF nimmt zur Entstehung der Umsatzsteuer bei unrichtigem Steuerausweis gem. § 14c UStG Stellung. Danach gilt:
- Weist der Unternehmer für eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung versehentlich einen überhöhten Steuersatz von 19 % statt 7 % aus, entsteht die USt bereits mit Erbringung der Leistung (§ 13 Abs. 1 Nr. 3, 1. Halbs. UStG). 
[i]Bei überhöhtem Steuersatz Entstehung im Zeitpunkt der LeistungU liefert im Januar 2012 Gemüse und stellt im Februar eine Rechnung mit einer USt von 19 % aus. Die überhöhte USt entsteht im Monat der Lieferung, also Januar 2012.
- Weist der Unternehmer hingegen für eine nicht steuerbare oder steuerfreie Leistung gesondert USt aus, entsteht die USt erst mit Ausgabe der Rechnung. 
[i]Bei nicht steuerbaren oder steuerfreien Leistungen Entstehung mit Ausgabe der RechnungU veräußert im Januar 2012 sein Unternehmen (nicht steuerbar gem. § 1 Abs. 1a UStG) und stellt im Februar 2012 ...