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Verzicht auf den future service – Klarheit und offene Fragen
Das NWB JAAAE-15778 nun endlich für Klarheit beim Verzicht auf den future service von Pensionszusagen gesorgt. Ein Verzicht auf den noch nicht erdienten Anteil einer Pensionszusage führt danach nicht zu einem Lohnzufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer (bzw. Gesellschafter-Arbeitnehmer) und nicht zu einer verdeckten Einlage von diesem in die GmbH. Die einzige steuerliche Rechtsfolge besteht darin, dass die Pensionsrückstellung auf die neue Erdienensdauer linearisiert, d. h. zum Zeitpunkt des Verzichts ertragswirksam herabgesetzt wird. Danach wird sie bis zum Pensionsfall langsam wieder auf den bisher bereits erreichten Stand aufgebaut.
Der Kommentar
Die Frage, ob der Verzicht auf den noch nicht erdienten Anteil einer Pensionszusage (future service) entsprechend dem (BStBl 1998 II S. 307) zu einem Lohnzufluss beim Geschäftsführer und einer verdeckten Einlage von diesem in die Gesellschaft führt, wurde in der Finanzverwaltung lange diskutiert. Die verschiedenen Zwischenergebnisse wurden in dieser Zeitschrift immer wieder dargestellt (vgl. Janssen, NWB 6/2012 S. 508; ders....