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Lohnsteuer | Aufwendungen eines Arztes für ein Theologiestudium sind keine Werbungskosten
Kosten für eine beruflich veranlasste zweite Ausbildung (egal ob Berufsausbildung oder Studium) sind, sofern ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit späteren im Inland steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht, als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig ( BStBl 2010 I S. 721). Mit Urteil vom hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass Aufwendungen eines Arztes für ein Theologiestudium – im Rahmen der Patientenbetreuung sollte auch Seelsorge angeboten werden – nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit als Arzt zu berücksichtigen sind, da die Aspekte, bei denen der Kläger einen Fortbildungsbedarf für seine Berufsausübung gesehen hat, bei einem Theologiestudium nur von g...