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Einkommensteuer | Zufluss von Einnahmen bei beherrschenden Gesellschaftern
Wird die vertraglich vereinbarte Weihnachtsgratifikation einem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer im Jahr der Gründung nicht gezahlt, kann nach dem kein Zufluss der Einnahmen bei Fälligkeit fingiert und eine verdeckte Einlage bei der GmbH angenommen werden, wenn bei der GmbH keine Buchung als Aufwand bzw. als Verbindlichkeit erfolgt. Ob der Geschäftsführer wirksam auf seinen Anspruch auf Weihnachtsgeld verzichtet hat, sei in diesem Fall ohne Bedeutung. [i]infoCenter „Gesellschafter-Geschäftsführer” NWB XAAAB-04820 Das streitige Weihnachtsgeld sei dem Gesellschafter-Geschäftsführer im Streitfall weder tatsächlich noch bei Fälligkeit oder im Wege einer verdeckten Einlage zugeflossen.