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NWB Nr. 36 vom Seite 2947

Das Zentrale Testamentsregister

Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen

Thomas Krause

Das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen wurde zum grundlegend modernisiert (vgl. Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer v. , BGBl 2010 I S. 2255, und Testamentsregister-Verordnung – ZTVR v. , BGBl 2011 I S. 1386). An die Stelle von rd. 5.000 Testamentsverzeichnissen bei Standesämtern und der Hauptkartei für Testamente des Amtsgerichts Schöneberg ist das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer (ZTR) getreten. In dieses werden nunmehr die Verwahrangaben zu allen amtlich verwahrten erbfolgerelevanten Urkunden aufgenommen. Hierzu zählen sowohl die Neuregistrierungen wie auch die ca. 15 Mio. Verwahrungsnachrichten (sog. gelbe Karteikarten), die bis zum von den Standesämtern und beim Amtsgericht Schöneberg gesammelt wurden. Diese sind bis Ende 2016 in das ZTR zu überführen. Nach Eintritt des Erbfalls benachrichtigt die Bundesnotarkammer die jeweilige Verwahrstelle einer registrierten Urkunde und das zuständige Nachlassgericht. Im Übrigen kann das ZTR von Notaren und Gerichten im Einzelfall abgefragt werden.

I. Registrierung erbfolgerelevanter Urkunden

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